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Mittwoch, 30. November 2016 16:06
Fachanwalt Versicherungsrecht München

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht in München

Nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit, die eine Berufsunfähigkeit zur Folge haben, ist der Betroffene auf eine schnelle und zuverlässige Hilfe angewiesen. Doch leider kommt es oft vor, dass die private Versicherung, in die über Jahre eingezahlt wurde, nicht der gewünschte Helfer in der Not ist: Leistungen fallen häufig deutlich geringer aus oder werden gänzlich verweigert. Helfen kann in diesem Fall ein Fachanwalt für Versicherungsrecht. In München ist in diesem Bereich eine renommierte Kanzlei tätig.

Das Versicherungsrecht

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht in München
Das Versicherungsrecht ist Teil des bürgerlichen Rechts und regelt die Beziehungen zwischen privaten Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften. Durch den Versicherungsvertrag wird der Versicherte dazu verpflichtet, die Versicherung durch regelmäßige Beiträge zu bezahlen, während diese bei einem entsprechenden Schadensfall - soweit keine missbräuchliche Schadensherbeiführung vorliegt - die Regulierung übernimmt.

Berufsunfähigkeit erfordert eine schnelle Hilfe

Fachanwalt Versicherungsrecht München
Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn eine Krankheit oder ein Unfall eine dauerhafte Unfähigkeit verursachen, die verhindert, dass der Beruf wie bisher ausgeführt werden kann. Dies gilt auch für den Fall, wenn ein weniger angesehener oder deutlich geringer vergüteter Beruf ausgeübt werden könnte.

Um entsprechende Leistungen zu erhalten, muss der Zustand ärztlich bestätigt und von der Versicherung anerkannt sein. Doch oft werden die Ansprüche der Versicherten trotz des Einreichens der erforderlichen Dokumente und Belege nur eingeschränkt beglichen oder sogar gänzlich verwehrt. Denn die Versicherungsunternehmer ziehen oft Vorteile aus der Notsituation und der juristischen Unwissenheit vieler Betroffenen.

Insbesondere nach einem Schicksalsschlag und daraus resultierenden dauerhaften körperlichen Beschwerden benötigt der Betroffene eine schnelle und unkomplizierte Hilfe von seiner Versicherung, da die entstandene Situation rasch die Existenz bedrohen kann. Stellt sich die Versicherung quer, bedeutet dies für den Betroffenen, dass er sich umfassend mit der Rechtsabteilung des Versicherungsunternehmens auseinandersetzen muss. Dies ist oftmals ein langwieriger und nervenaufreibender Prozess, der aufgrund der gesundheitlichen Notlage in der Regel nur schwer durchzustehen ist. Die Folge: Viele Versicherte resignieren.

Doch das muss nicht sein: Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht findet in der Regel einen schnellen und erfolgreichen Ausweg aus den Versicherungsstreitigkeiten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht in München hilft bei Versicherungsstreitigkeiten

Fachanwalt Versicherungsrecht München
Die Münchner Anwaltskanzlei Friese und Adelung hat sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert und gilt als gefragter Ansprechpartner im Fall von Uneinigkeiten mit Versicherungen. Die erfahrenen Fachanwälte übernehmen die Verhandlungen und vermeiden so, dass die geschulten Sachbearbeiter und Juristen des jeweiligen Versicherungsunternehmens umfassende Schadens- und Leistungsfallbearbeitungen durchsetzen und so möglicherweise dem Versicherten langfristig schaden können.

Jeder Betroffene wird auf der Grundlage einer kostenfreien Einschätzung von den Versicherungsexperten umfassend beraten und es wird versucht, eine adäquate und erfolgreiche Vorgehensweise zu ermitteln.

Allen Betroffenen wird als erster Schritt geraten, möglichst schnell ein ärztliches Gutachten bei ihrer Versicherung einzureichen. Findet in der Folge eine gesundheitliche Einschätzung vonseiten der Versicherung statt, sollte genau darauf geachtet werden, dass mögliche Abweichungen korrekt sind, da ein Unterschied von nur wenigen Prozentpunkten zu wesentlichen Leistungsreduzierungen führen kann.


Die Münchner Anwaltskanzlei Friese und Adelung berät und vertritt nicht nur in Versicherungsfragen, sondern auch im Arzthaftungsrecht. Bei solchen Fällen wird stets die fachspezifische medizinische Einschätzung von Experten eingeholt.

Impressum
Verantwortlich i. S. d. TMG
Patientenanwalt Rechtsanwälte Friese und Adelung Partnerschaft mbB
Herr Florian Friese
Nymphenburgerstr. 20 a
80335 München
Deutschland
USt-IdNr.: 300 434 803
Amtsgericht München PR 1431
Rechtsanwaltskammer München
T: 0049-89-21545010
F: 0049-89-215450199
@: infokanzlei-fa.de
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