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Freitag, 22. Juni 2018 11:50
Anwalt Familienpool

Spezialist für vermögensverwaltende Familiengesellschaft (Familienpool)

Der Schutz des Familienvermögens gehört zu den vornehmlichen Aufgaben eines Unternehmers und einer vermögenden Privatperson. Eine private Familiengesellschaft ermöglicht - ähnlich einer Unternehmensgesellschaft - eine sichere und strukturierte Vermögensverwaltung im Sinne der Familie und bildet die Basis für eine generationsübergreifende Nachfolge. Für die Gründung eines Familienpools braucht es einen auf diesem Gebiet spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt & Steuerberater.

Flexible und sichere Nachfolge durch Familienpool

Je größer bzw. komplexer die Vermögens- und Familienverhältnisse, desto eher lohnt sich die Gründung eines Familienpools. Dabei werden die Vermögenswerte der Familie in eine Familiengesellschaft eingebracht. An diesem Familienpool sind die Familienmitglieder mit einer bestimmten Quote beteiligt, ohne direkten Zugriff auf das Vermögen zu haben. So lassen sich die Kinder langsam an die Verwaltung des Familienbesitzes heranführen. Auch wenn die Eltern bereits die Mehrheit der Anteile auf die Kinder übertragen haben sollten - sei es aus steuerlichen Gründen oder zum Zwecke des Vermögensschutzes - behalten sie das Sagen und je nach Bedarf auch die kompletten Erträge aus dem Vermögen.

Im Unterschied zu dem verbreiteten Immobilien-Nachfolgemodell des Nießbrauchs behalten die Eltern beim Familienpool auch die letzte Entscheidung darüber, ob Immobilien verkauft, gekauft, umgebaut werden sollen etc. Im fortgeschrittenen Alter, wenn sich die Eltern aus dem täglichen Geschäft der Immobilienverwaltung zurückziehen möchten, können sie als Geschäftsführer ihren Kindern flexibel ja nach Lage Untervollmachten erteilen.

Familienpool schafft optimale Struktur für die Verwaltung des Familienvermögens

Anwalt Familienpool
Durch gesellschaftsvertragliche Strukturen und Organe wie die Geschäftsführung schafft der Familienpool sichere und flexible Rahmenbedingungen für die generationsübergreifende Verwaltung und Nachfolge des Familienvermögens - seien dies Immobilien, Wertpapiere oder Bankguthaben. Auf diese Weise kann das Familienvermögen zusammengehalten und einer festen Struktur unterworfen werden.

Der Familienpool stellt sich dabei als Alleskönner heraus, auch wenn es um die Verfolgung weiterer Ziele in Bezug auf das Familienvermögen geht.

Zwar greifen im Todesfall die Bestimmungen des Erbrechts, die Vermögensverteilung entspricht hierbei jedoch nicht immer den Vorstellungen des Erblassers. Problematisch wird es beispielsweise, wenn die internen Familienverhältnisse zerrüttet sind, Partnerschaften mit nicht adoptierten Kindern bestehen oder ein Vermögensübergang auf Schwiegerkinder droht.

So kann durch den Familienpool sichergestellt werden, dass das Familienvermögen in der Blutslinie verbleibt und auf Enkelkinder bzw. auf Geschwister übergeht. Vor allem kann verhindert werden, dass es in die Linie der Schwiegerkinder übergeht, was gerade für den Fall der Scheidung vermieden werden soll.

Schließlich eignet sich der Familienpool zur Optimierung der Erbschaftssteuern und der Einkommensteuern. So kann durch die Übertragung von Familieneinkommen auf die Kinder oder ggf. durch die Schaffung von neuem Abschreibungsvolumen bei abgeschriebenen Immobilien Einkommensteuer gespart werden.

Kurz: Über den Familienpool kann man sein Familienvermögen angesichts von Haftungs-, Steuer- und Nachfolgerisiken sowie Familiendynamiken sicher in die nächste Generation führen.

In der Regel handelt es sich bei einem Familienpool um eine Personengesellschaft. Übliche Formen sind die GbR, die KG bzw. die GmbH & Co. KG.

Erfahrener Spezialist für die Gründung eines Familienpools

Vermögensverwaltung: Ein erfahrener Anwalt berät zum "Familienpool"
Rechtsanwalt Helmut Cramer
Für die Gründung eines Familienpools empfiehlt sich in jedem Fall die Beratung und Begleitung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt & Steuerberater, der über entsprechende Qualifikationen aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht verfügt. Schließlich geht es um die Sicherung des Lebenswerks.

Die Kanzlei Rechtsanwalt & Steuerberater Helmut Cramer in Münster verfügt über eine langjährige Expertise und bewährte Konzepte bei der Gründung von Familienpools. Im Rahmen einer Beratung entsteht ein Gesamtkonzept für eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft mit dem Ziel, das Familienvermögen bestmöglich zu schützen und die Nachfolge optimal zu regeln. Der Experte hilft, den Vermögensschutz und die Vermögensnachfolge individuell zu gestalten und umzusetzen.


Als Rechtsanwalt und Steuerberater berät RA & StB Cramer seine Mandanten umfassend rechtlich und steuerlich. Das Gesamtkonzept erfasst den erforderlichen Gesellschaftsvertrag, Übertragungsvertrag für die Anteile, ein abgestimmtes Testament sowie die steuerliche Begleitung bei der Gründung und der ersten Steuerklärung.

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