
Denkmalgeschützte Immobilien als Investition – Vermögen schaffen aus gezahlten Steuern
Denkmalschutz hat eine wichtige Funktion, denn denkmalgeschützte Immobilien dürfen nicht einfach abgerissen werden. Aber auch bauliche Erweiterungen, die das Erscheinungsbild nachhaltig verändern, sind nicht ohne Weiteres gestattet. Doch wenn lange Zeit nichts mehr an einer Immobilie gemacht wird, gibt es ein anderes Problem. So droht bei ungenutzten Immobilien, die nicht instandgehalten werden, allmählich der Verfall. Um zu verhindern, dass es so weit kommt und um weitere exklusive Vorteile, die nur bei einer Investition in denkmalgeschützte Immobilien in Anspruch genommen werden dürfen, lohnt es sich ganz sicher für den anspruchsvollen Investor, sich mit dem Thema näher zu beschäftigen, Voraussetzung ist aber, den richtigen Partner in der Realisierung und Abwicklung zu finden.
Die Vorteile einer Investition in denkmalgeschützte Immobilien

Eine Immobilie als Sachwert ist im Vergleich zum Geldwert kaum Schwankungen ausgesetzt. Einige Experten verwenden für Immobilien daher auch den Begriff "krisensicheres Betongold". Das Eigenheim gehört in Deutschland zu den höchsten Vermögenswerten: Es steht für Zuverlässigkeit und ist eng verknüpft mit der individuellen Lebensplanung sowie der Alterssicherung. Die seit Jahren steigende Nachfrage nach Wohnraum bewirkt zudem, dass man mit dem Bau von neuen Wohnungen gar nicht mehr hinterherkommt. Im Umkehrschluss muss man parallel auch vorhandenen Wohnraum sanieren und diesen wieder dem Wohnungsmarkt zuführen. Wer sich beim Kauf für ein Bankdarlehen entscheidet, kann darüber hinaus die Zinsen, die für die Finanzierung anfallen, steuerlich abschreiben, muss aber im Gegenzug die erzielte Miete versteuern. Beim Verkauf, nach der Haltefrist von zehn Jahren, sind Gewinne aus dem Verkauf für private Immobilienverkäufer steuerfrei. Das heißt, die sogenannte Spekulationssteuer muss bei einer Veräußerung nicht mehr gezahlt werden.
Der einzigartige Vorteil bei der Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie, ist der signifikante Steuervorteil, der nur bei der Investition in eine Denkmalimmobilie in Anspruch genommen werden darf. Entscheidet man sich für den Kauf einer solchen Immobilie, lassen sich die nachträglichen Sanierungskosten innerhalb von zwölf Jahren nach dem Erwerb als Werbungskosten zu 100 Prozent absetzen. In den ersten acht Jahren jeweils zu 9 Prozent und ab dem neunten bis zum zwölften Jahr dann jeweils zu 7 Prozent. Außerdem lässt sich der reine Gebäudewert, abhängig vom Baujahr des Objektes, jährlich entweder zu 2 oder zu 2,5 Prozent von der Steuer absetzen.
Abhängig vom persnlichen Steuersatz des Investors besteht so die Möglichkeit, bis zu 35 Prozent des Kaufpreises vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Durch diese einmalige Möglichkeit kann eine Denkmalimmobilie eine jährliche Rendite nach Steuern von bis zu 6 Prozent erzielen.
Vermittlung von attraktiven Denkmalimmobilien in ganz Deutschland: Investition-Baudenkmal macht es möglich

Investition-Baudenkmal hat sich voll und ganz auf denkmalgeschützte Immobilien als Anlageobjekte spezialisiert. Das Team berät deutschlandweit zu allen Chancen und Risiken und hat sogleich die passende Kapitalanlage im Angebot. Zum Service gehören darüber hinaus ein fester Ansprechpartner, sowie die persönliche Unterstützung bei der Vertragsabwicklung – inklusive der Nachbetreuung nach Kauf.