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Heizungsförderung 2026: Was seit dem 21. Juli für den Heizungstausch gilt

heizungsförderung

  • 02.09.2026
  • Urs Richter
Heizungsförderung
Eine Wärmepumpe von Vaillant versorgt das Einfamilienhaus mit Wärme; auf dem Dach erzeugt eine Photovoltaikanlage Solarstrom. Für den Heizungstausch gelten seit Juli 2026 neue Förderbedingungen.

Die Heizungsförderung bleibt bestehen – doch seit dem 21. Juli 2026 gelten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, neue Bedingungen. Die Grundförderung wurde zwar nicht angetastet, dafür haben sich Fördergrenzen, Boni und Einkommensabstufungen geändert. Wer eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzen möchte, sollte deshalb frühzeitig prüfen, welche Förderung im eigenen Fall möglich ist. Auch der Zeitpunkt des Antrags ist entscheidend: Sowohl die maximal förderfähigen Kosten als auch der Klimageschwindigkeitsbonus sinken in den kommenden Jahren schrittweise.

Die Heizungsförderung läuft weiter, doch unter neuen Bedingungen

Die Heizungsförderung ist nicht eingestellt worden. Förderanträge für den Heizungstausch können weiterhin über die KfW gestellt werden. Mit der Reform vom 21. Juli 2026 wurde die Heizungsförderung jedoch neu ausgerichtet. Ziel ist es unter anderem, Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie Familien mit minderjährigen Kindern stärker zu berücksichtigen.

Unverändert bleibt die Grundförderung von 30 Prozent. Dagegen ist jedoch die Bemessungsgrundlage gesunken: Bei einem Einfamilienhaus werden seit dem 21. Juli höchstens 28.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt. Zuvor waren es 30.000 Euro.

Auch bei den zusätzlichen Boni gibt es Veränderungen. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 Prozent. Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen in Höhe von fünf Prozent entfällt vollständig. Dafür wurde der Einkommensbonus sozialer gestaffelt.

Wie hoch die Heizungsförderung ausfallen kann

Bei selbst genutztem Wohneigentum entscheidet neben der Grundförderung vor allem die persönliche Situation darüber, wie hoch der Zuschuss ausfällt. Der neu gestaffelte Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen:

  • Bis 30.000 Euro sind 40 Prozent Einkommensbonus möglich.
  • Zwischen 30.001 und 40.000 Euro beträgt der Bonus 30 Prozent.
  • Zwischen 40.001 und 50.000 Euro sind es 10 Prozent.

Entscheidend ist nicht das Bruttoeinkommen und auch nicht das aktuelle monatliche Nettoeinkommen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid. Für den Förderantrag wird der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor Eingang des Antrags herangezogen. Berücksichtigt werden dabei die zu versteuernden Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen.

Grundförderung und Boni lassen sich miteinander kombinieren. Für selbstnutzende Eigentümer sind dadurch unter Umständen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.

Die Familienregelung erweitert den Kreis der Förderberechtigten

Eine wichtige Neuerung der Heizungsförderung betrifft Haushalte mit Kindern. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöhen sich die Einkommensgrenzen für den Einkommensbonus einmalig um 10.000 Euro.

  • 40 Prozent Einkommensbonus sind bis zu einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro möglich.
  • 30 Prozent zwischen 40.001 und 50.000 Euro
  • 10 Prozent zwischen 50.001 und 60.000 Euro

Ob ein oder mehrere minderjährige Kinder im Haushalt leben, macht bei dieser Anhebung keinen Unterschied.

Rechenbeispiel: So können aus mehreren Boni 22.400 Euro Zuschuss werden

Wie sich die neue Heizungsförderung konkret auswirken kann, zeigt ein Beispiel. Eine Familie lebt im eigenen Einfamilienhaus, hat ein minderjähriges Kind und verfügt über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro. Die alte Ölheizung soll durch eine förderfähige Wärmepumpe wie etwa die aroTHERM plus von Vaillant ersetzt werden.

Heizungsförderung
Die aroTHERM plus von Vaillant kann im Rahmen eines förderfähigen Heizungstauschs eingesetzt werden. Welche Zuschüsse möglich sind, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab.

Aufgrund der Familienregelung fällt der Haushalt in die höchste Stufe des Einkommensbonus und erhält dafür rechnerisch 40 Prozent. Hinzu kommen 30 Prozent Grundförderung und – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus.

In der Summe ergäben sich 86 Prozent. Da die Heizungsförderung jedoch bei 80 Prozent gedeckelt ist, bleibt es bei dieser maximalen Förderquote. Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten ergibt sich damit ein Zuschuss von 22.400 Euro.

Der Klimageschwindigkeitsbonus verliert schrittweise an Bedeutung

Der Klimageschwindigkeitsbonus soll einen frühen Austausch bestimmter älterer Heizungen attraktiver machen. Er kann beispielsweise beim Austausch einer noch funktionierenden Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung greifen. Auch bestimmte Gasheizungen kommen infrage; bei ihnen muss die Anlage für diesen Bonus grundsätzlich mindestens 20 Jahre alt sein. Voraussetzung ist jeweils, dass selbstnutzende Eigentümer auf eine förderfähige klimafreundliche Heizung umsteigen.

Seit dem 21. Juli 2026 beträgt der Bonus 16 Prozent. Dabei bleibt es jedoch nicht. Zum 1. Februar 2027 wird dieser um vier Prozentpunkte sinken. Anschließend folgen weitere Reduzierungen jeweils zum 1. August und 1. Februar. Zum 1. August 2028 läuft der Klimageschwindigkeitsbonus vollständig aus.

Parallel dazu sinkt auch der Betrag der maximal förderfähigen Kosten. Die derzeit für ein Einfamilienhaus geltende Grenze von 28.000 Euro reduziert sich ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 750 Euro.

Für Eigentümer, die den Heizungstausch ohnehin planen, macht der Zeitpunkt deshalb einen deutlichen Unterschied. „Ein noch 2026 gestellter Förderantrag kann mehrere hundert bis mehrere tausend Euro Unterschied bedeuten“, sagt Daniel Schwehn, Fördermittelexperte bei Vaillant. Entscheidend sei, rechtzeitig zu prüfen, welche Boni infrage kommen und welche Unterlagen benötigt werden.

Heizungsförderung beantragen: Auf die richtige Reihenfolge kommt es an

Wer staatliche Unterstützung für eine neue Heizung nutzen möchte, sollte nicht erst mit der Modernisierung beginnen und sich anschließend mit dem Förderantrag beschäftigen. Die Förderung für den Heizungstausch muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

Am Anfang steht die technische Planung. Ein Heizungsfachbetrieb prüft, welches System zum Gebäude und zum Wärmebedarf passt, und erstellt ein Angebot sowie einen Liefer- und Leistungsvertrag. Dieser muss einen geplanten Umsetzungszeitraum enthalten und hinsichtlich der Förderzusage mit einer entsprechenden aufschiebenden oder auflösenden Bedingung versehen sein.

Für den Antrag wird außerdem eine Bestätigung zum Antrag (BzA) benötigt. Mit dieser Bestätigung, dem Vertrag und den weiteren erforderlichen Angaben stellen Eigentümer den Förderantrag im KfW-Portal. Erst nach der Zuschusszusage sollte die Umsetzung beginnen. Für die Modernisierung stehen anschließend in Abstimmung mit dem Fachbetrieb bis zu drei Jahre zur Verfügung.

Ist die neue Anlage installiert, folgt die Dokumentation. Dazu gehören unter anderem die Schlussrechnung und die Bestätigung nach Durchführung, kurz BnD. Diese Nachweise werden über das KfW-Portal eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

Fördergeldservice von Vaillant: Unterstützung von der BzA bis zur BnD

Die neuen Regeln der Heizungsförderung erfordern eine akkurate Vorbereitung. Eigentümer müssen nicht nur technische Anforderungen berücksichtigen, sondern auch Fristen, Nachweise und die korrekte Reihenfolge der einzelnen Schritte.

Zur Unterstützung bietet Vaillant einen Fördergeldservice an. Er wird von der Sunshine Energieberatung GmbH durchgeführt und kann über einen Vaillant Heizungsfachbetrieb beauftragt werden.

Der Service gibt Orientierung dazu, welche Fördermöglichkeiten für den geplanten Heizungstausch infrage kommen können – einschließlich regionaler Programme –, unterstützt bei der Vorbereitung der Unterlagen und erstellt die Bestätigung zum Antrag. Zusätzlich erhalten Eigentümer eine Ausfüllhilfe für das KfW-Portal.

Auch nach dem Heizungstausch begleitet der Service den Prozess: Die Sunshine Energieberatung GmbH prüft die Unterlagen und erstellt die Bestätigung nach Durchführung. Die eigentliche, fristgerechte Einreichung des Förderantrags und der späteren Nachweise im KfW-Portal bleibt dabei Aufgabe der Antragsteller.

Zum Thema

Welche Voraussetzungen müssen Wärmepumpen für die Förderung erfüllen?

Heizungsförderung
Pia Bondke und Fabian Schiedeck aus Marienheide mit ihrer aroTHERM plus von Vaillant. In ihrem Einfamilienhaus aus dem Jahr 1973 ersetzt die Wärmepumpe die frühere Ölheizung.

Auch Wärmepumpen werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude weiterhin gefördert. Gebäude, Anlage und Ausführung müssen jedoch die jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zu Energieeffizienz, Dimensionierung und Auslegung, Regelbarkeit sowie zu Mess-, Steuerungs- und Schnittstellenfunktionen.

Ob ein konkretes Modell als potenziell förderfähig geführt wird, lässt sich im BAFA-Wärmeerzeugerportal prüfen. Die Listung allein garantiert allerdings noch nicht, dass das gesamte Vorhaben förderfähig ist. Deshalb sollte der Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte die konkrete Anlagenkonfiguration vor Vertragsabschluss prüfen.

Praxisbeispiel: Wenn laufende Kosten für den Heizungstausch sprechen

Wie sich der Umstieg ganz unabhängig vom staatlichen Zuschuss wirtschaftlich rechnet, hängt vom jeweiligen Gebäude ab. Ein Beispiel mag der Anschauung dienen: das Einfamilienhaus von Pia Bondke und Fabian Schiedeck in Marienheide. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1973. Dort wurde die frühere Ölheizung durch eine aroTHERM plus von Vaillant mit 10 Kilowatt Leistung ersetzt, die Stiftung Warentest (Ausgabe 10/2025) mit der Note „Gut“ (2,3) bewertet hat.

Für die alte Ölheizung lag der theoretische Vergleichswert bei rund 4.133 Euro Heizkosten im Jahr. Für die Wärmepumpe wurden etwa 1.855 Euro berechnet. Rechnerisch entspricht das einer Differenz von rund 2.278 Euro oder 55 Prozent pro Jahr.

Der Vergleich ist nicht ohne Weiteres auf andere Gebäude übertragbar. Maßgeblich sind unter anderem der energetische Zustand, die vorherige Heiztechnik, der Stromtarif, die Dimensionierung der Wärmepumpe und das individuelle Heizverhalten.

Schiedeck zieht für sein eigenes Haus dennoch ein positives Fazit: „Die Investition in die Wärmepumpe aroTHERM plus hat sich definitiv gelohnt.“ Auch die Entwicklung der Ölpreise habe die damalige Entscheidung aus seiner Sicht bestätigt.

Das Fachhandwerk wird bei der Heizungsförderung noch wichtiger

Je komplexer Förderregeln und technische Anforderungen werden, desto wichtiger werden Heizungsfachbetriebe. Sie beurteilen nicht nur, welche Technik im jeweiligen Gebäude sinnvoll eingesetzt werden kann, sondern erstellen Angebote, liefern technische Daten und helfen bei der Vorbereitung der benötigten Unterlagen.

Damit ist der Fachbetrieb eine wichtige Schnittstelle zwischen Förderbedingungen und konkreter Modernisierungsplanung. Gerade weil sich einzelne Bestandteile der Heizungsförderung künftig halbjährlich ändern, kann ein früher Beratungstermin helfen, das Vorhaben noch unter den jeweils geltenden Bedingungen vorzubereiten.

Warum die Heizungsförderung überhaupt reformiert wurde

Die Neuregelung verfolgt zwei Richtungen. Einerseits sollen vorhandene Fördermittel gezielter bei Haushalten ankommen, die bei einer energetischen Modernisierung stärker auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Deshalb werden niedrigere und mittlere Einkommen sowie Familien mit minderjährigen Kindern stärker berücksichtigt.

Andererseits werden einzelne Förderbestandteile schrittweise zurückgeführt. Damit soll der Umstieg planbarer werden und klimafreundliche Heiztechnologie zukünftig auch mit niedrigeren Zuschüssen am Markt bestehen.

Dr. Tillmann von Schroeter, Geschäftsführer von Vaillant Deutschland, versteht die Förderung deshalb als Anschub und betont die Bedeutung eines vorhersehbaren Übergangs. Schrittweise Veränderungen seien für Industrie und Markt leichter zu bewältigen als abrupte Einschnitte.

Über Vaillant

Vaillant verbindet moderne Wärmepumpentechnik mit einem großen Fachpartnernetzwerk, verständlichen Ratgeberangeboten und Unterstützung beim Förderprozess.

Für den geförderten Heizungstausch bietet Vaillant unter anderem die Luft-Wasser-Wärmepumpe aroTHERM plus an. Sie arbeitet mit dem natürlichen Kältemittel R290 und kann hohe Vorlauftemperaturen erreichen, wodurch sie auch für zahlreiche Bestandsgebäude mit vorhandenen Heizkörpern infrage kommt. Entscheidend für Effizienz und Förderfähigkeit sind jedoch immer die fachgerechte Planung, die passende Dimensionierung und die konkrete Anlagenkonfiguration.

Neben der Technik unterstützt Vaillant Eigentümer über sein Fachpartnernetzwerk sowie mit Informationsangeboten und dem Fördergeldservice bei der Vorbereitung des Heizungstauschs.

Über den Fördergeldservice informieren
Wer seine alte Heizung ersetzen möchte und wissen will, welche Heizungsförderung im eigenen Fall möglich ist, sollte Förderhöhe, technische Voraussetzungen und Antragsschritte möglichst früh prüfen. Weitere Informationen zur BEG-Förderung und der Fördergeldservice von Vaillant helfen bei der Vorbereitung.
Häufige Fragen
  • Was hat sich seit dem 21. Juli 2026 bei der Heizungsförderung geändert?
    Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für den Heizungstausch. Die Grundförderung bleibt gleich, aber die Fördergrenzen und Boni haben sich geändert. Auch der Zeitpunkt des Förderantrags ist wichtiger geworden, da sich Förderbeträge und Boni schrittweise reduzieren.
  • Wer kann von der neuen Heizungsförderung besonders profitieren?
    Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie Familien mit minderjährigen Kindern werden stärker berücksichtigt. Einkommensgrenzen für den Bonus sind nun differenziert und bei Haushalten mit Kindern erhöhen sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro.
  • Wie wirkt sich der Klimageschwindigkeitsbonus aus?
    Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 16 Prozent und fördert den frühen Austausch bestimmter älterer Heizungen. Er wird jedoch schrittweise reduziert und läuft im August 2028 aus.
  • Welche Voraussetzungen sind für die Förderung von Wärmepumpen nötig?
    Die geförderte Wärmepumpe muss technische Mindestanforderungen erfüllen und im BAFA-Wärmeerzeugerportal als förderfähig gelistet sein. Ein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte sollte die Anlagenkonfiguration vor Vertragsabschluss prüfen.
  • Wie verläuft der Prozess zur Beantragung der Heizungsförderung?
    Die Förderung muss vor Beginn der Modernisierung beantragt werden. Dazu ist technische Planung und ein Angebot nötig. Mit der Bestätigung zum Antrag und weiteren Dokumenten wird der Antrag im KfW-Portal gestellt. Nach der Zuschusszusage kann der Austausch beginnen.
Impressum
Vaillant Deutschland GmbH & Co. KG

Berghauser Str. 40

42859 Remscheid

www.vaillant.de

info@vaillant.de


Disclaimer

Es sei beachtet, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Informationen zu den konkreten Voraussetzungen und Bedingungen für eine Förderung bei einem Wechsel von einer alten Heizung zu einem klimafreundlichen Heizgerät findet man auch unter www.vaillant.de.

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