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Dienstag, 20. Mai 2025 12:47
kündigung arbeitsvertrag

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags zählt die schnelle, souveräne Reaktion

Nach einer Kündigung des Arbeitsvertrags drohen finanzielle Einbußen und emotionale Belastungen. Das Arbeitsrecht bietet jedoch umfassenden Schutz und eröffnet Betroffenen zahlreiche Möglichkeiten, sich gegen unrechtmäßige Kündigungen und ausbleibende Lohnzahlungen zu wehren.

Arbeitnehmer fühlen sich gegenüber Arbeitgebern oft machtlos – sind es aber nicht

Durch eine Kündigung fällt neben dem Arbeitsplatz das regelmäßige Einkommen weg. Besonders belastend wird die Situation, wenn der Arbeitgeber vor oder nach der Kündigung offenes Gehalt nicht zahlt. Die gute Nachricht in dieser Krise: Das Arbeitsrecht ist in weiten Teilen ein Arbeitnehmerrecht. Ob (angedrohte) Kündigung, ausbleibendes Gehalt oder Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber begeben sich in vielen Bereichen auf rechtliches Glatteis.

Denn das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer umfassend. Der Anspruch auf Vergütung für geleistete Arbeit bleibt bestehen, auch ohne schriftlichen Vertrag. Kommt der Arbeitgeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, gerät er automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt können Verzugszinsen und eine Verzugspauschale geltend gemacht werden. Kündigungen unterliegen zudem strengen gesetzlichen Vorgaben. Werden diese Vorschriften missachtet, ist die Kündigung oft unzulässig. Expertenschätzungen zufolge sind mindestens 50 bis 70 Prozent aller Entlassungen ganz oder teilweise unwirksam.

Eine Prüfung der Kündigung lohnt sich daher immer. Dabei sind Fristen zu beachten: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung erhöht die Chancen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und den Arbeitsplatz zu sichern. Auch aus einem anderen Grund sollte einer Kündigung des Arbeitsvertrags nie einfach zugestimmt werden, denn dann droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen.

Rechte durchsetzen, finanzielle Nachteile vermeiden

Das Vorgehen gegen eine Kündigung verlangt arbeitsrechtliche Kenntnisse von formellen wie inhaltlichen Aspekten: Wirksam ist eine Entlassung nur, wenn sie schriftlich erfolgt, an den betroffenen Arbeitnehmer adressiert ist und die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Existiert ein Betriebsrat, muss er vor Ausspruch der Kündigung angehört werden. Für bestimmte Arbeitnehmergruppen, etwa Schwangere, Betriebsratsmitglieder oder behinderte Menschen, gelten zusätzliche Schutzvorschriften. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich. Ist auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Kündigung anfechtbar.

Die Durchsetzung von Ansprüchen - sei es auf Weiterbeschäftigung, Abfindung oder ausstehende Gehaltszahlungen - setzt eine individuelle Prüfung der Situation voraus. Häufig stehen weitere Forderungen im Raum, etwa auf Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Arbeitnehmer tun gut daran, relevante Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und das Kündigungsschreiben sorgfältig aufzubewahren und im Zweifel fachkundigen Rat einzuholen für schnelle und konsequente Gegenmaßnahmen.

In Anbetracht der Komplexität arbeitsrechtlicher Konflikte empfiehlt sich das Einschalten eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Er prüft die Wirksamkeit der Kündigung, setzt offene Lohnforderungen durch und verhandelt gegebenenfalls über eine Abfindung. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage stehen nicht schlecht, sei es aufgrund von Formfehlern, nicht eingehaltenen Kündigungsfristen oder fehlender Anhörung des Betriebsrats. Arbeitnehmer, die rechtzeitig juristischen Beistand suchen, verbessern ihre Chancen erheblich, ihre Rechte durchzusetzen und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Qualifizierte Unterstützung bei Kündigung des Arbeitsvertrags

Kündigung des Arbeitsvertrags
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich Kanzlei Dr. Hammerich Fachanwälte
Die Kanzlei Dr. Hammerich Fachanwälte für Arbeitsrecht hat sich auf die Beratung von Arbeitnehmern in allen Bereichen des Arbeitsrechts spezialisiert, mit Fokus auf der Vertretung bei Kündigungen, ausbleibenden Gehaltszahlungen, der Prüfung von Aufhebungsverträgen und der Durchsetzung von Lohnansprüchen. Das Team besteht aus erfahrenen Fachanwälten, die bundesweit jährlich mehr als 20.000 Fälle betreuen. Mandanten profitieren von einer transparenten und zuverlässigen Begleitung in allen Verfahrensschritten. Anliegen werden detailliert besprochen und auch dem juristischen Laien verständlich aufbereitet.

Der Service der Kanzlei Dr. Hammerich beginnt mit der kostenlosen Ersteinschätzung. Ratsuchende erfahren unmittelbar, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wie sie sich gegenüber dem Arbeitgeber behaupten können. Die Kommunikation erfolgt wahlweise telefonisch, digital oder persönlich – stets barrierefrei, transparent und auf Augenhöhe. Mandanten erhalten umfassende Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Fragen und werden jederzeit über den Stand ihres Verfahrens informiert. Die Kanzlei nimmt für sich in Anspruch, alle gesetzlichen Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen und Ungerechtigkeiten konsequent zu korrigieren.

Dr. Hammerich wurde gegründet unter der Vorgabe, allen Arbeitnehmern den Zugang zum Recht zu erleichtern. Die Kanzlei agiert seit 2015 unter dem Dach der rightmart Group, einem breiten Netzwerk spezialisierter Experten für Verbraucherrecht. Die Group bietet Menschen in allen Lebenslagen kompetente Unterstützung. Arbeitsrechtliche Belange übernehmen dabei die Fachanwälte von Dr. Hammerich: fachlich exzellent, mit innovativen Lösungen und einer konsequenten Interessenvertretung. Arbeitnehmer, die von einer Kündigung betroffen sind oder mit ausbleibenden Gehaltszahlungen konfrontiert werden, finden hier ihren verlässlichen Partner.


Kostenlose Erstberatung Wer eine Kündigung des Arbeitsvertrags erhält oder befürchtet, findet in der Kanzlei Dr. Hammerich Fachanwälte für Arbeitsrecht, die Arbeitnehmerrechte im Detail kennen und engagiert durchsetzen.

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