
Immobilienverkauf bei Erbschaft und Scheidung ohne Courtage? Geht über Mietshausverkaufen
Vor dem Immobilienverkauf bei Erbschaft und Scheidung sind viele Fragen zu klären: Was ist die Immobilie wert, wie spreche ich Kaufinteressenten an und wer unterstützt mich beim Verkaufsprozess? Viele Verkäufer wenden sich dabei an einen Makler, doch auch ein Direktverkauf über die Experten von Mietshausverkaufen ist möglich und kann helfen, Kosten einzusparen.
Gesetz der Bundesregierung vereinheitlicht Aufteilung der Maklerprovision

Viele Eigentümer wenden sich dazu zunächst an einen Makler. Dieser verfügt über fundierte Kenntnisse. Das betrifft im besten Fall Immobilien genauso wie die regionale Marktlage. In der Regel arbeiten sie dabei auf Basis einer Makler-Courtage. Mit einer neuen gesetzlichen Regelung gilt seit dem 12. Juni 2020 dabei eine einheitliche Regelung: Verkäufer und Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich die Maklerprovision. Das soll Käufer entlasten, führt jedoch auf der anderen Seite dazu, dass Verkäufer die Provision einplanen müssen. Wie hoch diese Provision ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab und liegt in der Regel zwischen drei und sieben Prozent zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer.
Schnelle Lösungen beim Immobilienverkauf bei Erbschaft und Scheidung
Aufgrund der prozentualen Berechnung der Courtage vom Verkaufspreis sind Makler an hohen Verkaufspreisen und damit an einer Maximierung der Courtage interessiert. Doch darüber hinaus kennen sie oftmals keine anderen Verkaufsoptionen. Diese existieren jedoch und können sich insbesondere bei einer Scheidung oder Erbschaft als vorteilhaft erweisen. Denn in der Regel sind alle Beteiligten an einer schnellen und einfachen Lösung interessiert. Langwierige Verkaufsprozesse erschweren nur unnötig die Situation und können zu Konflikten führen. Denn ein unverkauftes Objekt verursacht Haltungskosten, an denen sich alle Parteien beteiligen müssen. Die Immobilienexperten von Mietshausverkaufen gehen andere Wege.
Direktankauf ohne Maklerprovision über Mietshausverkaufen

Für den Immobilienverkauf bei Erbschaft und Scheidung bietet Mietshausverkaufen zunächst eine kostenlose Immobilienbewertung an. Innerhalb weniger Stunden erhalten Eigentümer eine faire und marktgerechte Einschätzung. Im Anschluss erhalten Verkäufer eine Übersicht über mögliche Verkaufsoptionen. Das umfasst beispielsweise einen Direktankauf, die Vermittlung des Objektes an Investoren oder an erfahrene Immobilienexperten.