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Freitag, 19. März 2021 11:37
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Lebensversicherung kündigen - ein Fall für die Profis von Vertragshilfe24

Wer eine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, wird von den Versicherungsgesellschaften mit dem sogenannten Rückkaufswert abgespeist. Doch mithilfe von professionellen Dienstleistern ist mehr drin, manchmal sogar das Doppelte. Vertragshilfe24 hat schon vielen Versicherten geholfen.

Viele Kapitallebensversicherungen werden vor Ende der regulären Laufzeit gekündigt und die Versicherten erhalten einen Betrag ausgezahlt, der nicht selten niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beiträge. Das liegt vor allem an den vielen versteckten Kosten der Verträge, aber auch an der Tradition der Versicherungsgesellschaften, in Staatsanleihen zu investieren.

Vertragshilfe24 klärt auf: Nur der Sparanteil der Beiträge wird verzinst

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Die Zinsen für Lebensversicherungen sinken und sinken
Wer eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung abschließt, der denkt oft, alle seine Beiträge würden verzinst. 1995 betrug der sogenannte Garantiezins der Lebensversicherungen noch vier Prozent pro Jahr, seit Anfang 2017 nur noch 0,9 Prozent und er soll noch weiter sinken. Verzinst aber wird nur der sogenannte Sparanteil der Beiträge. Und der beträgt oft nur zwei Drittel der Gesamtbeiträge, in manchen Fällen sogar noch weniger. Von den Beiträgen ziehen die Versicherungsgesellschaften unter anderem ab: die Abschlusskosten, darin enthalten die Provision für den Vermittler, ihre eigenen Verwaltungskosten, zu denen auch ihre Kosten für Werbung und Marketing gehören, dann sogenannte Stückkosten, die Verträge mit niedrigen Beiträgen stark belasten können, und schließlich die Kosten der Risikoversicherung, die den Todesfall des Versicherten vor dem Ende der Laufzeit absichert. Bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen kommen noch die Kosten für das Management der Fonds dazu.

Versicherungsgesellschaften in der Zinsfalle - Überschüsse sinken und sinken

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Viele Lebensversicherungen zahlen weniger aus als erwartet
Versicherungsgesellschaften haben traditionell einen großen Teil der ihnen anvertrauten Gelder in deutsche Staatsanleihen investiert. Noch heute machen Anleihen einen großen Teil der Anlagen aus. Aber deutsche Staatsanleihen haben mittlerweile Minusrenditen, d. h. man bekommt am Ende weniger Geld zurück, als man am Anfang gezahlt hat. Und auch in anderen Ländern der Eurozone sieht es nicht sehr viel besser aus. In den 1990ern und auch noch bis 2010 konnten Versicherungsgesellschaften mit dem Geldern höhere Erträge erwirtschaften, als sie ihren Kunden versprochen hatten. Diese Überschüsse mussten sie nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel mit den Versicherten teilen. Doch auch diese Überschüsse sind in vielen Verträgen mittlerweile auf Null gesunken. Versicherte, die bei Abschluss des Vertrages noch auf üppige Überschussbeteiligungen hoffen konnten, und diese einkalkuliert haben, um bei Ablauf der Versicherung beispielsweise eine Hypothek zu tilgen, stehen nun vor unvorhergesehenen Problemen. So ist es kein Wunder, dass Häuslebauer, aber auch Ärzte, die ihre Praxis so finanziert haben, sich hilfesuchend an die Vertragshilfe24 wenden. Denn wie man es dreht und wendet: Die Ablaufleistung ist zu niedrig, der Rückkaufswert ist noch niedriger und ohne professionelle Hilfe kann sich kaum eine Privatperson mit den Juristen der Versicherungsgesellschaften messen.

Wenn eine Versicherungsgesellschaft in die Pleite schliddert, kann die BaFin die Zahlungen stoppen

Nur wenige Versicherte wissen, dass schon mal eine deutsche Versicherungsgesellschaft pleite gegangen ist. Anfang der 2000er-Jahre hatte sich die Mannheimer Lebensversicherungsgesellschaft verspekuliert und wurde insolvent. Nach der gemachten schlechten Erfahrung übertrug das Versicherungsaufsichtsgesetz ab dem Jahr 2016 im Ernstfall dem Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen die Kompetenz, bei einer Versicherungsgesellschaft in Schieflage das Ruder zu übernehmen. Sie kann dann alle Auszahlungen stoppen, wer aber versichert ist, muss weiter seine Prämien zahlen. Wie lange die Auszahlungen gestoppt werden können, ist im Gesetzt nicht genau geregelt. Im Übrigen ist das dieselbe BaFin, die sich im Wirecard-Skandal derartig blamiert hat, dass der Chef und seine Stellvertreterin zurücktreten mussten.


Vertragshilfe24 rät: So steigt man richtig aus einer Lebensversicherung aus

Wer die Prämien für seine Lebensversicherung nicht mehr bezahlen kann oder will, hat grundsätzlich drei Möglichkeiten: Man verhandelt mit der Versicherungsgesellschaft und lässt den Vertrag beitragsfrei stellen. Dann läuft er noch weiter und man erhält am Ende der Laufzeit weniger Geld. Man kann den Vertrag kündigen und sich mit dem Rückkaufswert zufriedengeben. Oder man verkauft den Vertrag an Gesellschaften, die damit locken, den gleichen Betrag wie die Versicherungsgesellschaft sehr schnell auszuzahlen oder sogar noch etwas mehr. Aber keine der Möglichkeiten ist in allen Fällen sinnvoll und ratsam, Vertragshilfe24 rät in manchen Fällen auch, den Vertrag bis zum Ende zu bedienen. Aber wer auch nach Prüfung der Verhältnisse dabei bleibt, dass er aus der Versicherung aussteigen will, für den holt Vertragshilfe24 in den meisten Fällen deutlich mehr heraus als den Rückkaufswert.

Vertragshilfe24 prüft Lebens- und Rentenversicherungen kostenlos

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Vertragshilfe24 nimmt Verträge unter die Lupe
Nicht jeder Versicherungsvertrag kann für den Kunden lukrativ bearbeitet werden; wenn der aktuelle Rückkaufswert unter 5.000 Euro beträgt, dann lohnt der Aufwand nicht und der Kunde sollte über die oben genannten Alternativen Beitragsfrei Stellen, Kündigen oder Verkaufen selbstständig entscheiden. Wenn der Betrag aber höher liegt, dann kommen folgende Vertragsarten infrage: Kapitalbildende Lebensversicherung, Fondsgebundene Lebensversicherung, Private Rentenversicherung, Fondsgebundene Rentenversicherung und Riester-Rente. Die Verträge müssen vor 2016 und nach 1982 abgeschlossen worden sein und dürfen noch nicht gekündigt worden sein.


Zur Prüfung braucht Vertragshilfe24 nur wenige Unterlagen von seinen Kunden, der lästige Papierkram entfällt weitgehend. Schon nach wenigen Tagen erhalten Kunden eine objektive Einschätzung darüber, was der Vertrag wert ist. Wenn Kunden dann den endgültigen Auftrag erteilen, macht sich ein Team von Versicherungsfachleuten, Finanzmathematikern, Gutachtern, Vorfinanzierern und Rechtsanwälten daran, in einem mehrstufigen Verfahren die maximal möglichen Ansprüche der Kunden durchzusetzen. Die ersten Abschlagszahlungen fließen in der Regel innerhalb von vier Wochen an die Kunden. In vielen Fällen haben die Experten von Vertragshilfe24 schon das Doppelte des Rückkaufswerts an die Kunden auszahlen können.

Autor: Jürgen Braatz, Pressesprecher von Vertragshilfe24

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