
Lebensversicherung kündigen - ein Fall für die Profis von Vertragshilfe24
Wer eine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, wird von den Versicherungsgesellschaften mit dem sogenannten Rückkaufswert abgespeist. Doch mithilfe von professionellen Dienstleistern ist mehr drin, manchmal sogar das Doppelte. Vertragshilfe24 hat schon vielen Versicherten geholfen.
Viele Kapitallebensversicherungen werden vor Ende der regulären Laufzeit gekündigt und die Versicherten erhalten einen Betrag ausgezahlt, der nicht selten niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beiträge. Das liegt vor allem an den vielen versteckten Kosten der Verträge, aber auch an der Tradition der Versicherungsgesellschaften, in Staatsanleihen zu investieren.
Vertragshilfe24 klärt auf: Nur der Sparanteil der Beiträge wird verzinst

Versicherungsgesellschaften in der Zinsfalle - Überschüsse sinken und sinken

Wenn eine Versicherungsgesellschaft in die Pleite schliddert, kann die BaFin die Zahlungen stoppen
Nur wenige Versicherte wissen, dass schon mal eine deutsche Versicherungsgesellschaft pleite gegangen ist. Anfang der 2000er-Jahre hatte sich die Mannheimer Lebensversicherungsgesellschaft verspekuliert und wurde insolvent. Nach der gemachten schlechten Erfahrung übertrug das Versicherungsaufsichtsgesetz ab dem Jahr 2016 im Ernstfall dem Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen die Kompetenz, bei einer Versicherungsgesellschaft in Schieflage das Ruder zu übernehmen. Sie kann dann alle Auszahlungen stoppen, wer aber versichert ist, muss weiter seine Prämien zahlen. Wie lange die Auszahlungen gestoppt werden können, ist im Gesetzt nicht genau geregelt. Im Übrigen ist das dieselbe BaFin, die sich im Wirecard-Skandal derartig blamiert hat, dass der Chef und seine Stellvertreterin zurücktreten mussten.
Vertragshilfe24 rät: So steigt man richtig aus einer Lebensversicherung aus
Wer die Prämien für seine Lebensversicherung nicht mehr bezahlen kann oder will, hat grundsätzlich drei Möglichkeiten: Man verhandelt mit der Versicherungsgesellschaft und lässt den Vertrag beitragsfrei stellen. Dann läuft er noch weiter und man erhält am Ende der Laufzeit weniger Geld. Man kann den Vertrag kündigen und sich mit dem Rückkaufswert zufriedengeben. Oder man verkauft den Vertrag an Gesellschaften, die damit locken, den gleichen Betrag wie die Versicherungsgesellschaft sehr schnell auszuzahlen oder sogar noch etwas mehr. Aber keine der Möglichkeiten ist in allen Fällen sinnvoll und ratsam, Vertragshilfe24 rät in manchen Fällen auch, den Vertrag bis zum Ende zu bedienen. Aber wer auch nach Prüfung der Verhältnisse dabei bleibt, dass er aus der Versicherung aussteigen will, für den holt Vertragshilfe24 in den meisten Fällen deutlich mehr heraus als den Rückkaufswert.
Vertragshilfe24 prüft Lebens- und Rentenversicherungen kostenlos

Zur Prüfung braucht Vertragshilfe24 nur wenige Unterlagen von seinen Kunden, der lästige Papierkram entfällt weitgehend. Schon nach wenigen Tagen erhalten Kunden eine objektive Einschätzung darüber, was der Vertrag wert ist. Wenn Kunden dann den endgültigen Auftrag erteilen, macht sich ein Team von Versicherungsfachleuten, Finanzmathematikern, Gutachtern, Vorfinanzierern und Rechtsanwälten daran, in einem mehrstufigen Verfahren die maximal möglichen Ansprüche der Kunden durchzusetzen. Die ersten Abschlagszahlungen fließen in der Regel innerhalb von vier Wochen an die Kunden. In vielen Fällen haben die Experten von Vertragshilfe24 schon das Doppelte des Rückkaufswerts an die Kunden auszahlen können.
Autor: Jürgen Braatz, Pressesprecher von Vertragshilfe24